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Schufa Selbstauskunft Kostenlos

In der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) können Sie Informationen über sich selbst einholen, z.B. zum Nachweis Ihrer Kreditwürdigkeit. In der Regel kostet diese Information Geld. Mit einem kleinen Trick können Sie sich aber auch die Selbstauskunft kostenlos zuschicken lassen. Hier erfahren Sie, wie Sie schnell und einfach eine kostenlose Schufa-Selbstauskunft beantragen können: Anleitung mit Video-Tutorial und Musterbriefen. Sie können entweder den Musterbrief der Verbraucherzentrale verwenden oder das entsprechende Formular auf der Schufa-Website ausdrucken.

Gemäß 19 Abs. 1 BGB (Behörden) bzw. 34 Abs. 1, 4 BGB (BDSG) werden Ihnen diese Selbstanzeigen einmal jährlich von den jeweiligen Firmen kostenlos per Briefpost zugesandt und beinhalten alle über Sie hinterlegten Daten, einschließlich der aktuellen Scorewerte, sofern diese vorrätig sind.

Gemäß 19 Abs. 1 BGB (Behörden) bzw. 34 Abs. 1, 4 BGB (BDSG) werden Ihnen diese Selbstanzeigen einmal jährlich von den jeweiligen Firmen kostenlos per Briefpost zugesandt und beinhalten alle über Sie hinterlegten Angaben, einschließlich der aktuellen Scorewerte, sofern diese vorrätig sind. Laut einer Untersuchung des Institutes für Grundlagenforschung und Studiengang sind fast die Hälfe der bei der Schufa hinterlegten Angaben fehlerhaft oder alt.

Sie können diese Angaben jedoch nur korrigieren lassen, wenn Sie sie kennen.

Schufa Selbstauskunft: Kostenlos bewerben – so geht´s!

Jeder Privatmann hat unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten zu den von der Schufa gespeicherten Informationen. Die Schufa ist zwar für die ersten drei Angaben spesenpflichtig, aber die Schufa ist nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dazu angehalten, die Schufa-Selbstauskunft jedem Staatsbürger einmal im Jahr auf Verlangen unentgeltlich zur Einsichtnahme bereitzustellen.

Daher ist es wichtig, nicht fälschlicherweise eine der bezahlten Variante anstelle der nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geforderten kostenlosen Datenübersichten aufzurufen. Gemäß 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat jeder Staatsbürger das Recht, einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft von der Schufa zu bekommen, um die aufgezeichneten Schufa-Einträge auf ihre Korrektheit zu überprüfen.

Der Bestellschein zur kostenfreien Selbstauskunft steht auf der Internet-Seite der Schufa als pdf-Datei zum Herunterladen zur Verfügung. Zusätzlich zu den obligatorischen persönlichen Informationen können weitere Informationen eingegeben werden. Der ausgefüllte Datensatz muss durch eine Signatur bestätigt werden. Als Alternative zu diesen kostenfreien Dateninformationen ist es auch möglich, mit diesem Bestellschein die gebührenpflichtige Kreditauskunft zu erteilen.

Die Schufa benötigt zur Identifikation eine doppelseitige Ausweiskopie. Die ausgefüllten und unterschriebenen Bestellscheine sind zusammen mit den beigefügten Ausweiskopien per Post an die Schufa zu senden. Eine Übersicht über die bei der Schufa hinterlegten Angaben zum Antragsteller erhalten Sie in der ausgestellten Datei. Sie enthält persönliche Angaben wie Name, Geburtsort, Datum und Name, Anschrift und Vornamen.

Außerdem sehen Sie, woher diese Information kommt und an welche Geschäftspartner sie weitergeleitet wurde. Zusätzlich werden die Wahrscheinlichkeiten ausgewiesen, die von den SchufaVertragspartnern in den vergangenen zwölf Monate angefordert wurden. Natürlich ist es auch möglich, eine eigene Schufa-Partitur mit einem selbst verfassten Dokument anzufordern. Nachfolgend ein kostenloses Musterschreiben zur Selbstauskunft der Schufa: Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, bitte senden Sie mir kostenlos die mir nach 34 des Bundesdatenschutzgesetzes zustehenden Selbstauskünfte mit allen meinen persönlichen Angaben zu.

Bitte teilen Sie mir die Quelle der Angaben, den Zweck der Datenspeicherung und die Adressaten mit, an die Sie diese Angaben weitergeleitet haben. Meinen Daten: Ihre Schufa-Punkte sind zu gering? Hier finden Sie Hinweise, wie Sie Ihre Schufa-Punkte steigern können. Die Verbraucher haben die Wahl zwischen der zweiteiligen schriftlichen SCHUFA-Bonitätsauskunft als gebührenpflichtige Prüfmöglichkeit.

Sie enthält nur die für den Vertragsschluss direkt als kreditwürdig einzustufenden Speicherdaten. Im zweiten Teil werden dagegen alle über die jeweilige betroffene Personen gespeicherte und für den privaten Bedarf bestimmte Dateien aufzeichnet. Sie gibt Aufschluss über die Entstehung der gesammelten Information, über die bestehenden Debitorenkonten sowie über Betrag und Dauer der Ausleihungen. Mit den drei Zusatzprodukten meinSCHUFA Kompakt, plus und premium ist es darüber hinaus möglich, die hinterlegten Identitäts- und Bonitätsinformationen sowie die persönliche Basisbewertung im Personalbereich des Online-Portals gegen eine monatliche Grundgebühr dauerhaft aufzurufen.

Zu diesen Paketen mit einer Mindestlaufzeit gehört die automatisierte Benachrichtigung per E-Mail oder per Kurzmitteilung bei gewissen Veränderungen der eigenen Angaben oder bei bonitätsbezogenen Rückfragen der Schufa-Vertragsparteien. Für die Nutzung dieser Dienste ist eine kostenlose Anmeldung im Online-Portal der Schufa erforderlich. Die drei Leistungspakete sind auf Wunsch in Verbindung mit der SCHUFA-Kreditauskunft und der SCHUFA-Unternehmensinformation erhältlich.

Ungeachtet dieser Informationsmöglichkeiten für Privatleute legt die Schufa persönliche und kreditrelevante Angaben ab und legt für jeden Konsumenten einen Scorewert und unterschiedliche Branchennoten fest. Sie macht diese Angaben und Bonitätsbeurteilungen in verschiedenen Formen der Information exklusiv ihren Vertragsparteien zugänglich, ohne dass die betreffende natürliche Person darauf Einfluß hat. Allerdings wird dem Konsumenten selbst der Zugriff auf diese nur für die Vertragsparteien bestimmten Angaben verweigert.

Die Schufa steht deshalb in der Diskussion. TIP: Lernen Sie, wie man einen Schufa-Eintrag löscht.

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