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Schufa nach Restschuldbefreiung

Der Restschuldabbau soll dem Schuldner einen wirtschaftlichen Neuanfang ermöglichen. Lediglich der wirtschaftliche Neuanfang ist schwierig, wenn man in der Schufa weiter gebrandmarkt wird. Im Falle einer Privatinsolvenz werden Sie so Ihre Restschulden los. Bitte kontaktieren Sie uns, um sich über die Restschuldbefreiung zu informieren. In der Regel ist ein Darlehen nach Befreiung von der Restschuld möglich.

Erneute Erfassung eines Altgläubigers nach Restschuldbefreiung

Lieber Rechtsanwalt, lieber Rechtsanwalt, ich hatte 2006 eine Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz), die dieses Jahr am 02.07. 2013 mit dem Hinweis „Restschuldbefreiung“ auslief. Sämtliche Ansprüche wurden in meiner Schufa am 02.07. 2013 (Datum der Restschuldbefreiung) beglichen. Ich habe am 15.11. 13. meine Schufa im Internet angeschaut, da mir eine Kartenfirma mitgeteilt hat, dass Sie meinen Auftrag wegen negativer Informationen von der Schufa beenden müssen ich habe mich sofort in meine Online-Schufa eingeschaltet und festgestellt, dass ein Gläubiger (ab 2004 und auch im Konkursverfahren angegeben) die Schufa noch einmal mit Saldoaktualisierung meldet.

Erstaunlicherweise ist die Behauptung mit der von 2004 vergleichbar, es wurden keine Zins- oder sonstigen Aufwendungen erhoben. Als ich das zuständige Inkasso-Unternehmen fragte, wurde mir mitgeteilt, dass der Prozess bereits vor längerer Zeit einem Anwalt übertragen worden war. Problematisch ist, dass damals natürlich das Inkassobüro als Kreditgeber und nicht als Anwalt bezeichnet wurde. Bei Anfragen (wiederholt) und vielen Verzögerungen des Anwalts bekam ich nun heute 09.12.2013 die Erklärung, dass die Aufforderung nie beim Konkursverfahren angemeldet wurde.

Das ist meiner Ansicht nach nur folgerichtig, da das Inkassounternehmen damals verantwortlich war. Die Anwältin sagte mir, dass er diese Forderungen nun mit aller Strenge verklagen würde, und ich sollte keine Einwände haben. Die größte Schwierigkeit besteht darin, dass ich derzeit in einem Gebiet arbeite, in dem mir dies meiner Ansicht nach meinen Arbeitsplatz vergeude.

Wo erhalte ich den Beitrag von der Schufa? Von der Schufa selbst wurde mir mitgeteilt, dass Sie die Eintragung nicht mehr als geschlossen anzeigen können, weil die Klage vom Zahlungsempfänger wiedereröffnet wurde. Auch ich habe von mehreren Personen erfahren, dass diese Behauptung, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt mit dem Titel Verjährung versehen war, da keine Fortschreibung des geschuldeten Betrags vorgenommen wurde.

Fragen Sie jetzt und erhalten Sie eine rechtlich verbindliche Auskunft von einem Anwalt. In die Befreiung von der Restschuld sind alle Ansprüche gegen Sie einbezogen, die vor der Insolvenzeröffnung vorlagen. Bei Ihnen ist also offensichtlich, dass die betreffende Klage mit dem Verzicht auf die Restschuld erloschen ist. Gleiches gelte, wenn die Ansprüche inzwischen an Dritte abtreten.

Die von Ihnen genannte Anwältin irrt sich also. Er hat keinen (mehr) Anspruch auf den Anspruch, auch wenn er ihn „mit aller Härte“ anstrebt. Gleiches trifft zu, wenn er die Schufa die Ansprüche als neue Ansprüche meldet. Weil es kein neuer eigener Anspruch ist, sondern nur ein abgetretener.

Ich habe Ihren Informationen entnommen, dass der Anspruch noch nicht geltend gemacht wurde. Außerdem ist es notwendig, den Anwalt zu bitten, den Eintrag in der Schufa durch Setzen einer Frist löschen zu lassen. 2. Gegebenenfalls wäre er nach erfolglosem Setzen einer diesbezüglichen Frist zu verklagen. Ich danke Ihnen vielmals für Ihre schnelle Beantwortung meiner Anfrage, die damals den Titel der Anfrage aus dem Jahr 2004 trug.

Liebe Ratsuchende, da die Behauptung lautet, dürfen Sie nicht zögern. Außerdem sollten Sie den Anwalt bitten, den Anspruch durch Setzen einer Frist freizugeben.

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