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Schufa Löschungsfristen

Am längsten sind die Nachwirkungen durch einen SCHUFA-Eintrag nach einer Privatinsolvenz. Hierfür müssen Sie dem Eintrag auf der Schufa widersprechen. Plus-Eingaben, Minus-Eingaben, Aufbewahrungsfristen, Löschen, etc. Der Kläger verlangt vom Beklagten die Löschung der gespeicherten Daten. Das Ziel: Die Entfernung Ihres unberechtigten Schufa-Eintrages und die Wiederherstellung Ihrer Kreditwürdigkeit.

12.02.2016 Datenspeicherung bei der SCHUFA und anderen Kreditanstalten – Ihre Rechte und Forderungen

Die Geschäfte der Ratingagenturen und die Scoring/Rating-Methode gibt es schon sehr lange. Dieser Geschäftsgedanke wurde weiter konsequent umgesetzt und führt zur Etablierung von Kreditagenturen. Seit 1879 gibt es die Firma Créditreform in der Bundesrepublik und seit 1927 die SCHUFA AG, so dass das Unternehmen ein altes Modell hat. Und was ist an mir gerettet?

Wie kann ich die Entfernung der gesammelten Informationen beantragen?

Sie haben damit ein Recht auf Auskunftserteilung über die über Sie erhobenen personenbezogenen Informationen – aber Sie wissen nicht, mit welcher Art und Weise sie verarbeitet werden. Der Stellenwert des Postleitzahlbezirks, in dem Sie leben, für Ihre Bonität ist daher – zur Zeit – ein Geheimtipp der SCHUFA. Das Recht auf Datenlöschung ist in 35 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgelegt.

Nach § 35 Abs. 2 Nr. 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind zwei Löschfristen zu unterscheiden: Löschen nach 4 Jahren, beginnend mit dem auf die erste Aufbewahrung folgenden Jahr; bei Angaben zu abgeschlossenen Sachverhalten nach 3 Jahren und damit am Ende des dritten Kalenderjahrs, beginnend mit dem auf die erste Aufbewahrung folgenden Jahr.

Die gekürzte 3-Jahres-Frist wird von vielen Wirtschaftsauskunfteien nicht genutzt. 35 Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 Bundesdatenschutzgesetz schließt an die erste Erfassung des Basisereignisses sowohl für die unvollständigen als auch für die abgeschlossenen Ergebnisse an“.

Drei Jahre nach Ende 2013 und damit bis Ende 2016 müssen diese Angaben daher aus der Datenbank der Wirtschaftsauskunftei ausgelesen werden.

Nach § 28 a Abs. 3 GDSG sind diejenigen Firmen, die Kreditauskunfteien (z.B. Kreditinstitute an die SCHUFA) über spätere Änderungen innerhalb einer Frist von einem Monat nach Kenntniserlangung zu informieren, sofern diese ursprünglich übermittelten Daten bei der Auskunftei gespeichert sind.

Die Datenmenge, die über uns erfasst wird, ist umso höher, je mehr wir auf Updates und Löschung achten müssen.

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