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Schufa Bank

Die SCHUFA stellt der Bank nach Beantragung der Kreditkonditionen bei einer Bank relevante Informationen über den entsprechenden Verbraucher zur Verfügung. Viele Mythen ranken sich um die SCHUFA. Auf diese Weise stellt die Schufa sicher, dass Händler, Banken und Kunden einander vertrauen können. Schufa sammelt Daten über Verbraucher und deren Zahlungsfähigkeit. Aber was ist, wenn der Fehler einer Bank ihre eigene Kreditwürdigkeit gefährdet?

Was können Kreditinstitute bei der Schufa anfordern?

Erstens: Die Schufa sammelt viele Datensätze, liefert ihren Vertragspartner, zu denen sowohl Kreditinstitute als auch Mobilfunkbetreiber zählen, aber auf Wunsch nur einen Teil des gesamten Datenbestandes. Im Einvernehmen mit der so genannten Schufa-Klausel, die es Firmen ermöglicht, sich zu informieren, unterzeichnen potenzielle Kreditnehmer keine Carte blanche. Es geht eher um die Information, die für den Kredit relevant ist oder sein könnte.

Es werden nur so viele Einzelheiten enthüllt, wie absolut notwendig sind. Welchen Gesellschaften welche Angaben mitgeteilt werden, hängt vom Partnerstatus ab. In der ersten Klasse befinden sich Kreditinstitute und Sparanstalten, in der B-Gruppe der Versandhandel. Handelt es sich bei einem Schufa-Antrag um einen Kreditantrag, werden nur die für A-Auftragnehmer bestimmten Angaben aus dem Datensatz entnommen und zur Verfügung gestellt.

Die Schufa sieht darin „eine schlüssige Information für Ihre Partner, bei der es nicht nur um Sie geht [….]. sondern nur die notwendigen Angaben, um zwischen Ihnen und Ihrem Partner vertrauenswürdig zu sein [….]. Daher enthalten die Schufa-Informationen für Banken vor allem bankeigene Angaben wie bestehende Kontokorrentkonten und Karten, die als positive Information aufgeführt sind.

Negative Informationen, die für die Bank relevant sind, sind z.B. ein von der Bank gekündigtes Kredit. Die Bank wird aber auch über unbezahlte oder gemahnte Rechnung von Telefonanbietern, Handyanbietern und Versandhandelsunternehmen informiert, damit sie sich ein eigenes Bild machen kann. Für welche Firmen der Bewerber ein Auftraggeber ist, wird jedoch nicht berücksichtigt.

Zur Schufa gehören auch Angaben über Anträge anderer Unternehmen innerhalb der letzten zehn Tage. Von der Schufa bekommen die Kreditinstitute keine „Kopie“ der Datei, sondern speziell für sie erstellte Auskünfte. Nur derjenige, über den die Information abgelegt ist, bekommt eine vollständige Liste mit allen Angaben.

Eine solche Einsichtnahme ist nicht nur dann sinnvoll, wenn es zu Problemen bei der Kreditgewährung kommt, sondern auch, um den Bestand zu überwachen.

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