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Löschung Schufa Eintrag nach Restschuldbefreiung

Kann ich den Eintrag löschen? Beispielbrief: Löschung der Schufa-Eintragung aufgrund des Schuldnerregisters. Die Schufa muss nach dem Bundesdatenschutzgesetz den negativen Eintrag nach Ablauf des dritten Jahres löschen. Durch die wahrscheinlich automatisierte Datenverarbeitung können oft relevante Ereignisse übersehen werden – wie z.B. das Auslaufen eines Restschuldbefreiungsanspruchs. Weil für seine Streichung das Datum der Restschuldbefreiung nicht entscheidend ist.

Restschuld Befreiung und Schufa: Eine endlose Story, von Olivier Michus

Für viele, die sich einst in ökonomischen Problemen befanden, ist die Gewährung von Restschuldbefreiungen ein großer Fortschritt. Datenhaltung: Wo haben die Zahlungsunfähigkeit und die Restschuldbefreiung ihre Wirkung gezeigt? Weshalb kann die Restschuldbefreiung im Rahmen der Wirtschaftsauskunfteien eine unendliche Angelegenheit für die Betreffenden werden – was sagt die Jurisprudenz? Was ist mit dem Schufa-Eintrag nach der Restschuldbefreiung?

Olivier Mikus: „Viele früher geschuldete Staatsbürger in der BRD oder in ganz Deutschland haben die Befreiung von der Restschuld gerne geschafft. „Dr. Thomas Schulte: „Mehr als sechs Jahre lang hat der Insolvenzverwalter alles daran gesetzt, seine Forderungen zu begleichen und so aus der Krisensituation auszubrechen. Durch die Gewährung der Restschuldbefreiung sind die Forderungen nicht mehr vorhanden, eine rege Beteiligung am wirtschaftlichen Leben ist jedoch nahezu unmöglich.

Dies liegt daran, dass der Eintrag „Restschuldbefreiung erteilt“ in der Datenbank der SCHUFA AG liegt. „Olivier Mikus: „Heißt das, dass die SCHUFA die Restschuld nach Gewährung der Restschuldbefreiung einlagert? „Dr. Schulte: „Ja! Die Insolvenzverordnung ( 9 Abs. 1 InsO) verlangt unter anderem, dass gewisse Teile des Verfahrens veröffentlicht werden.

Dazu zählt unter anderem die Bekanntmachung der Gewährung der Restschuldbefreiung. Diese Publikationen erfolgen auf dem Internetportal www.insolvenzbekanntmachungen. de. Bei jeder Publikation auf dem Internetportal www.insolvenzbekanntmachungen. de- ist für jeden eine unbeschränkte Suche für die Zeitdauer von zwei Wochen möglich. Danach bekommt der Suchende nur noch dann Auskunft, wenn er neben dem für ihn zuständigem Gericht weitere Angaben wie Name, Firmenname oder Wohnort des Zahlungspflichtigen macht.

Das heißt, nach zweiwöchiger Laufzeit ist keine generelle Suche möglich, sondern nur eine detaillierte Suche. Der ehemalige Konkursschuldner ist nach sechs Monate, berechnet ab dem Veröffentlichungszeitpunkt, nicht mehr auf dem Internetportal www.insolvenzbekanntmachungen. de zu erreichen, auch nicht über die Detailrecherche.

„Und die Kredit-Agenturen wie die SCHUFA AG sparen mehr? „Dr. Schulte: „Ja! Es ist so, dass Wirtschaftsauskunfteien wie die SCHUFA AG diese Information über einen längeren Zeitraum als das Amt aufbewahren. Sofern Mitteilungen im Sinn des Insolvenzgesetzes nur für einen Zeitraum von sechs Monate auf dem aufbewahrt werden dürfen, dürfen die aus öffentlich zugänglich gemachten öffentlich zugreifbaren Informationsquellen stammenden Angaben nach den Bestimmungen des BDSG deutlich längerer Zeit aufbewahrt werden.

Das Bundesdatenschutzgesetz ist die relevante Rechtsgrundlage für die SCHUFA Gruppe, die als Privatunternehmen bedeutende wirtschaftliche Belange vertritt. „Olivier Mikus: „Was sagt das Gericht? „Dr. „Thomas Schulte: Die Rechtsprechung führt die verschiedenen Termine auf die verschiedenen Zwecke und Ziele der Gesetzgebung zurück.

Insoweit erklären die Gerichtshöfe der SCHUFA Holding AG, dass sie die Gewährung der Restschuldbefreiung für einen Zeitraum von drei Jahren aufbewahren kann. Hier besteht ein Gegensatz zwischen der Staatsentscheidung und den Kurzpublikationen und Sichtweisen auf www.insolvenzbekanntmachungen. de sowie dem Recht, den Europ.

„Auch hierüber gibt es weitere Infos auf der Webseite von www.dr-schulte.de. „Die Initiative ist zu begrüßen.“ Zugleich ist in dem Vorschlag vorgesehen, dass auch die Aufbewahrungsfristen geändert werden, insbesondere im Zusammenhang mit der Aufbewahrung des Elements der Restschuldbefreiung. „Dr. Thomas Schulte, Dr. Sven Thintemann, Dr. K. Oliver Klevenhagen Der Artikel beschreibt die Sach- und Gesetzeslage zum Vorbereitungszeitpunkt.

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