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Konto Trotz Insolvenzverfahren

Denn auch bei laufenden Insolvenzverfahren gibt es offenbar Möglichkeiten, ein Konto bei der Postbank zu eröffnen. Dann hatte ich ein Konto bei der Postbank, die Postbank hat mir trotz Insolvenz eine Disposition gegeben! Es gab eine Pfändung meines Kontos und sie haben mich gekündigt. Weil die Eröffnung eines Bankkontos oft ungeahnte Schwierigkeiten bereitet, wenn man aufgrund von Schulden einen negativen Schufa-Eintrag aufweist.

Insolvenzverfahren: Problematik der doppelten Beschlagnahme von Löhnen und Konten

Jedermann hat einen Antrag gegen seine Hausbank auf Umstellung seines eigenen Kontokorrentkontos auf ein Pfändungssicherungskonto (P-Konto). Das Kreditinstitut darf keine weiteren Kosten für das P-Konto berechnen (vgl. nur BGBl. Nr. II 260/12).

Diese Grundbefreiung kann durch Einreichung eines Kontoauszugs beim Finanzinstitut angehoben werden. Beschlagnahmeschutz gibt es jedoch nur in Form des Grundfreibetrags, der durch die Bestätigung aufgestockt werden kann, und zwar ungeachtet des monatlichen Einkommens des Kontobesitzers. Beim Erwerbseinkommen des Zahlungspflichtigen ist die Lage anders: Hier erhöhen sich die Pfändungen mit zunehmendem Ertrag auf der Basis der Aufstellung in 850 cm über die Grenze von ca. 3.300,00 Euro Jahresüberschuss.

Die Differenzen zwischen dem Basisfreibetrag für das P-Konto ( 850kZPO) und dem Pfändungsbefreiungsbetrag für die Pfändung ( 850cZPO) bereiten vor allem bei hoher monatlicher Verdienstmöglichkeit Probleme, wenn es entweder eine doppelte Pfändung beim Dienstgeber und bei der Hausbank, ein Insolvenzverfahren oder aber nur eine Kontenpfändung gibt. Dabei profitiert der Zahlungspflichtige nicht von der Pfändung seines Gehalts, sondern letztendlich verbleibt von seinem Arbeitsentgelt – sofern es auf das Konto eingezahlt wird – nur die P-Konto-Grundvergütung.

Mögliche Lösungen für das P-Konto-Dilemma: Der nicht im Insolvenzverfahren befindliche Zahlungspflichtige kann beim Zwangsvollstreckungsgericht oder der Vollstreckungsbehörde gemäß 850kAbsatz 4ZPO eine Erhöhung seines steuerfreien Grundbetrages auf das P-Konto bis zur Höhe der nicht verpfändbaren Einkünfte gemäß 850cAbsatz 1 anordnen.

Die Insolvenzverwalterin hat keine Einwände vorgebracht.

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