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Insolvenz Wohlverhaltensphase

Die“ good conduct“-Phase ist eine sehr wichtige und in der Regel die längste Phase im Insolvenzverfahren. Wofür steht der Begriff „good behaviour phase“? Während dieser Zeit werden Sie viel freier leben, sind aber immer noch an den Insolvenzverwalter gebunden. Der Insolvenzverwalter teilte mir mit, dass das eigentliche Insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Voraussetzung ist, dass sie bestimmte Bedingungen und Verpflichtungen während eines bestimmten Zeitraums erfüllen.

Phase des guten Benehmens: die 4 Hauptfragen!

Die“ good conduct“-Phase ist eine sehr bedeutsame und in der Praxis die meist langwierigste Stufe im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Die Bezeichnung stammt aus der umgangssprachlichen Sprache und klingt daher zunächst etwas absurd und vage. Doch da der Debitor in dieser Zeit verantwortlich sein und sich an einige Vorschriften hält, ist es notwendig, die exakte Definition des Begriffs zu wissen.

Wofür steht der Ausdruck „good behaviour phase“? Und wie lange hält die Phase des guten Benehmens an? Welche Verpflichtungen muss der Debitor während der Wohlverhaltensphase erfüllen? Wie geht es am Ende der Wohlverhaltensphase weiter? Inwiefern ist der Ausdruck „gute Verhaltensphase“ gemeint? Der Zeitraum des guten Verhaltens ist die Zeit zwischen dem Abschluß des förmlichen Konkursverfahrens und der abschließenden Gewährung der restlichen Schuldenbefreiung.

In der Geschäftsführungsphase überweist der Zahlungspflichtige sein Einkommen oberhalb der Pfändungsbefreiungsgrenze an den vom Gesetzgeber bestimmten Verwalter. In diesem Stadium gilt es, so viel wie möglich auszugleichen. Wie lange hält die gute Verhaltensphase an? Die Wohlverhaltensphase beträgt in der Regel sechs Jahre, gerechnet ab Insolvenzeröffnung.

Nach drei Jahren, in denen 35 % der Schuld getilgt sind und der Gläubiger die Kosten des Verfahrens tragen konnte, ist die Phase des guten Verhaltens zu Ende. Andernfalls kann das Mahnverfahren auf fünf Jahre herabgesetzt werden, sofern der Gläubiger in der Lage war, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Welche Verpflichtungen muss der Debitor während der Wohlverhaltensphase einhalten? In der Phase der guten Führung muss der Debitor die folgenden Verpflichtungen einhalten, damit das Gerichtsverfahren zu Ende geht: 1:

In der Phase des guten Verhaltens muss der Kreditnehmer eine seiner Befähigung und seinem gesundheitlichen Zustand entsprechende Tätigkeit ausübt. Besitzt ein Debitor keine Erwerbstätigkeit, muss er sich nachweislich und umfassend um einen Job bewerben und darf keine vernünftige Erwerbstätigkeit verweigern. In der Phase des guten Verhaltens kann ein Debitor selbständig sein. Er muss in diesem Falle den gleichen Betrag an den Trustee zahlen wie in einem Arbeitsverhältnis.

Bekommt der Gläubiger eine Gabe oder ein Vermögen aus einer Vererbung, muss er 50% des Betrages an den Trustee zahlen. Jedoch ist der Gläubiger nicht zur Annahme der Vererbung gezwungen. Verlegt der Gläubiger seinen Wohnort oder seine Arbeitsstätte, so hat er dies dem Gericht und seinem Insolvenzverwalter binnen zwei Wochen mitzuteilen.

Die Mitwirkungspflicht des Schuldners bleibt bestehen. Er muss also Fragen und Anträge des Insolvenzgerichts oder des Treuhänders binnen zwei Wochen umfassend und wahrheitsgetreu bearbeiten. Die Schuldnerin oder der Schuldner muss dem Trustee entweder aus dem Pfändungseinkommen oder – falls dieses nicht verfügbar ist – aus dem nicht Pfändungseinkommen zahlen.

Die Rückzahlung des Schuldners erfolgt nur an den Trustee und nicht an die einzelnen Kreditgeber. Was geschieht am Ende der Wohlverhaltensphase? Kommt der Debitor allen Verpflichtungen nach, wird die verbleibende Schuldenbefreiung am Ende der Wohlverhaltensphase zu erwarten sein. Damit ist er nach dem Abschluss der Etappe völlig schuldenfrei!

Ansprüche, die vor der Insolvenzeröffnung bestanden, konnten von den Kreditgebern nicht mehr durchgesetzt werden. Ausgenommen sind jedoch Verbindlichkeiten, die während der Wohlverhaltenszeit entstehen oder Verbindlichkeiten aus Geldbußen oder dergleichen. Damit die Schuldenfreiheit nach der kompletten Abwicklung des Konkursverfahrens gewährleistet ist, ist es daher sinnvoll, sich in der Wohlverhaltensphase wirklich „gut zu verhalten“ und keine neuen Verbindlichkeiten aufzubringen.

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