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Darlehen für Studierende

BSc Studenten nach bestandener Grundprüfung, MSc Studenten und Doktoranden, die ihr BSc Studium an der ETH abgeschlossen haben. Das Studienfinanzierungsreferat berät Sie gerne. Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung richtet sich insbesondere an Studierende im Hauptstudium. Auf Antrag vergibt das Studierendenwerk Mannheim Darlehen an Studierende der ihm zugeordneten Hochschulen. Das Darlehen ist für Härtefälle gedacht, in denen sich Studierende ohne eigenes Verschulden in finanziellen Schwierigkeiten befinden.

Überbrückungskredit 1. baFoG

Das Darlehen wird nur für die notwendigen Studienkosten, vor allem für die Lebenshaltungskosten, vergeben. Im Regelfall ist für die Genehmigung ein Bedarfsnachweis vonnöten. Zur Vergabe der Darlehen ist ein Garant verpflichtet (ausgenommen BAföG-Überbrückungskredite). Sämtliche Darlehen sind zinsfrei. Dabei wird eine einmalig anfallende Bearbeitungspauschale von 1% des Darlehensbetrages berechnet, die bei Ausschüttung unverzüglich wiedereinbehalten wird.

Sie werden im Umfang der zur VerfÃ?gung gestellten Mittel gewÃ?hrt; ein Anspruch darauf entsteht nicht. Die folgenden Darlehen des Studierendenwerkes werden von der Beratungsstelle für Studienfinanzierungen (BeSt) vergeben: die einen gesetzlichen Anspruch auf ein BAföG-Stipendium haben, – die sich in einer Notsituation aufhalten. – Dieses Darlehen kann mehrfach ausbezahlt werden. Der Einzelkredit kann bis zu 500 EUR kosten und wird nur einmal erteilt.

Der Kredit darf nicht zur Tilgung von Darlehen genutzt werden. Teilnahmeberechtigt sind alle Studenten. Tritt eine kurzzeitige Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses ein, ist es sehr wahrscheinlich, dass dieses Beschäftigungsverhältnis fortgeführt wird und das Einkommen aus der Beschäftigung zur Studienfinanzierung ausreicht.

Zahlungen erfolgen in Monatsraten von bis zu 300 EUR. Antragsberechtigt sind Studierende, die nicht für eine andere Finanzierung (BAföG, Studentendarlehen, Bildungskredit) in Frage kommen, sich für die Abschlußprüfung eingeschrieben haben und die Prüfung binnen zwei Halbjahren ablegen können. Der Prüfungskredit wird in der Regel für ein Studiensemester vergeben, in Einzelfällen bis zu einem Jahr.

Es werden monatliche Raten von bis zu 400 EUR (für 12 Monate) bzw. bis zu 500 EUR (für 6 Monate) gezahlt. Sonstige Darlehen, die von außen vergeben werden: Durch zinslose Darlehen unterstützt der Verband Christinnen aller Disziplinen und beruflichen Ziele – vor allem in Weiterbildungs- und Studienabschnitten. Mit überdurchschnittlich guten Studienleistungen unterstützt die Wilhelm-Klein-Stiftung Bewerberinnen und Bewerber bei der Erlangung eines berufsqualifizierenden Hochschulstudiums.

Sie gewährt deutschlandweit zinsfreie Darlehen von bis zu 500 pro Jahr. Die Förderung ist bis zu den vergangenen 12 Lebensmonaten vor dem Studium möglich. In der Schlussphase gewährt die E.W. Kuhlmann Foundation Darlehen an Studierende, die sich in den vergangenen 6 Studienmonaten aufhalten. Mit dem Rolling Scholarship werden Studierende ausgezeichnet, die sich in den vergangenen 24 Studienmonaten aufhalten.

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