Home > Kredit ohne Schufa > Bürgschaft Bekommen

Bürgschaft Bekommen

Ein wichtiger Motor der Wirtschaft sind die deutschen Garantiebanken, die gerade in Zeiten der Finanzkrise ihr Potenzial voll ausschöpfen sollten. Wann immer Hausbanken zögerlich und restriktiv bei der Kreditvergabe sind, sind die Bürgschaftsbanken gefragt. Einer erhält mehr Sicherheiten, der andere einen Kredit, den er allein nicht erhalten hätte. Wie kann man einen Kredit bekommen? Es ist denkbar, ein Darlehen mit zwei Personen zu beantragen.

Staatsgarantie

Staatsgarantien sind Sicherheiten von Kommunen (Bund, Länder, Gemeinden), den von ihnen übernommenen Institutionen oder staatlichen Unternehmen oder von vom Staat garantierten Garantiebanken. In der Regel ist dies eine staatliche Bürgschaft, aber auch eine Bürgschaft oder andere Mithaftung ist möglich. Dabei sind zivilrechtliche, EU-rechtliche und kommunalrechtliche Aspekte zu differenzieren, die bei der Gewährung öffentlicher Sicherheiten zu beachten sind.

Staatliche Garantien unterstehen dem Garantiegesetz der 765 ff. Sie sind – wie jede Garantie – ein Darlehensgeber (Kreditinstitut) als Sicherheit für einen Bankschuld. Am gebräuchlichsten ist die Bundesbürgschaft im Bereich der Exportkreditversicherungen und für Direktanlagen in Deutschland. In den neuen Ländern werden zudem „Großgarantien“ ab 10 Mio. EUR mit der Integration von parallelen Staatsgarantien im Zuge des Bundesgarantieprogramms abgegeben.

Dieser hat diese Aufgabe an die im Namen und für Rechnung des Verbandes tätige Firma PwC übertragen. 1 ] Nach dem allgemeinen Grundsatz des Verbots staatlicher Beihilfe (Artikel 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union) dürfen staatliche Zuschüsse an Firmen in Schwierigkeiten[2] nicht zur Norm werden.

Der Rückzug ineffizienter Firmen durch Insolvenzen ist ein üblicher Prozess am Mann. Die staatlichen Beihilfen zur Rettung und Restrukturierung von Firmen, die sich in einer schwierigen Lage befinden, können zwar fortgesetzt werden, gehen aber in der Regel zu Lasten der Mitbewerber. Eine Rettungsbeihilfe ist nur erlaubt, wenn die betreffenden Gesellschaften einen wesentlichen Teil der Restrukturierungskosten selbst aufbringen. Abhängig von der Grösse des Empfängerunternehmens werden für seine Teilnahme an den gesamten Restrukturierungskosten Mindestkontingente festgelegt: für Grossunternehmen mind. 50%, für mittlere und für kleine Betriebe mind. 25%.

Daher beziehen sich die Richtlinien vor allem auf große Firmen, die in der ganzen EU operieren. Sie haben in der Regel erhebliche Anteile am Markt und die ihnen gewährte staatliche Beihilfe hat einen größeren Einfluss auf die Wettbewerbs- und Handelsbeziehungen. Eine solche Rettungsbeihilfe ist an andere Voraussetzungen gebunden, z.B. an die Einzigartigkeit eines Unternehmens binnen 10 Jahren.

Staatliche Sicherheit wird von den Ländern gestellt, wenn der Kreditnehmer bonitätsmäßig einwandfrei ist, wenn es im Allgemeininteresse ist, das betreffende Darlehen zu erhalten, aber die banküblichen Sicherheitenstellungen nicht oder nicht in ausreichender Höhe vorhanden sind (Subsidiaritätsprinzip). Die Rechtfertigung des Allgemeininteresses für die Gewährung von Garantien wird vom jeweiligen Haushaltsgesetzgeber festgelegt. Das thüringische Bundesfinanzministerium ist beispielsweise in den entsprechenden Budgetgesetzen befugt, in einem festgelegten Rahmen Garantien für die Wohnungsbauförderung, die Agrar- /Forstwirtschaft, den Wirtschaftssektor, soziale Belange und die Kreditvergabe an Unternehmen, an denen das Bundesland eine Mehrheitsbeteiligung hält, zu gewähren.

Die Kommunen müssen außerdem allgemeine Regeln für die Haftungsübernahme festlegen, damit Kommunalbürgschaften im Zusammenhang mit De-minimis-Beihilfen nicht als meldepflichtig erachtet werden. In diesem Zusammenhang sind nicht nur die kommunalen Ad-hoc-Garantien (Garantien mit Einzelentscheidungen) und Haftungspflichten zu Gunsten von Privatpersonen nach dem Beihilferecht von Bedeutung, sondern auch in Einzelfällen gewährte Sicherheiten zu Gunsten einer wirtschaftlichen Betätigung im Sinn des EU-Rechts für Kommunalunternehmen, die sich im grenzübergreifenden Wettbewerbsumfeld befinden.

Ein so genannter kommunaler Haftungsausschluss besteht, wenn das Darlehen und die dafür vorgesehene Ausfallhaftung in einem Versicherungsvertrag festgelegt sind. Die Bürgschaften der lokalen Gebietskörperschaften gelten regelmässig als Beihilfen im Sinne der De-minimis-Verordnung und müssen bei der Europäischen Union angemeldet werden. Kommunalbürgschaften können nur übernommen werden, wenn sie nicht kumuliert die Förderkriterien des Artikels 87 Absatz 1 EG-Vertrag erfüllen, die Bürgschaft unter eine Ausnahmeregelung fallen (z.B. De-minimis-Verordnung, DAWI-Freistellungsentscheidung), die Bürgschaft angemeldet und von der EU-Kommission bewilligt worden ist.

Damit sie nicht als Einzelfallgarantie eingestuft werden kann, muss auch auf lokaler Eben eine allgemeine Garantieregelung eingeführt werden, die als De-minimis-Beihilfe im Sinn der Kommissionsverordnung ( (EG) Nr. 1998/2006 vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf De-minimis-Beihilfen[5] anerkannt wird.

Sollen staatliche Einrichtungen als Garanten oder sonstige Schuldner auftreten, muss dies im Sinne des EU-Beihilferechts sein. Wenn eine Körperschaft des öffentlichen Rechts für eine nichtöffentliche Tätigkeit ohne entsprechende Abwägung haftet, droht der ungehinderte Zugang zum freien Warenverkehr.

Nach Artikel 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union sind daher unvereinbare unmittelbare oder mittelbare staatliche Beihilfen, die durch die Bevorzugung von bestimmten Betrieben oder Produktionssektoren den Wettbewerb verzerren oder zu verzerren drohen, insoweit mit dem Binnenmarkt nicht vereinbar, als sie den internationalen Warenverkehr beeinträchtigen. Dazu gehören vor allem Publikumsfonds und die Übernahme der Haftung für nicht-öffentliche Gesellschaften.

Wenn die öffentlich-rechtlichen Formen Hoheitsfunktionen wahrgenommen haben oder ihre Tätigkeiten in den Anwendungsbereich der gemeinwohlorientierten Dienste fallen, oder es keinen freien Zugang zum Dienstleistungsmarkt gibt oder im Gegenzug eine marktbestimmte Dienstleistung angeboten wird, ist auch keine Anmeldung erforderlich. Staatliche Garantien können im Rahmen von Garantieprogrammen oder als Einzelfallgarantien gegeben werden.

Garantieprogramme sind meist revolvierende Wirtschaftsförderungsprogramme auf der Grundlage der staatlichen Gesetzgebung, die von gesunder ent- sprechenden Firmen oder Start-ups unter gewissen Bedingungen genutzt werden können. Öffentliche Garantien fungieren in solchen Fällen neben Eigenmitteln, Bankdarlehen oder Leasinggeschäften für Existenzgründer, Restrukturierungen oder Unternehmensumstrukturierungen als Finanzierungsinstrumente. Das Kreditrisiko für Kredite an Gesellschaften wird teilweise von der öffentlichen Hand über eine Ausfallbürgschaft getragen.

Im Regelfall wird ein am Vergabeverfahren beteiligter Mandant oder eine am Vergabeverfahren beteiligtes Institut (z.B. Garantiebanken, Hausbanken) herangezogen. Einzelfallgarantien werden in der Regel von Gemeinden, z.B. für gemeinnützige Institutionen oder auch vom Bund oder von den Bundesländern für wirtschaftlich angeschlagene Betriebe ausgestellt,[12][13] hingegen unterliegt als Ad-hoc-Garantie dem EU-rechtlichen Notifikationstest (Ausnahme: Rettungsbeihilfen).

Kleine und mittelständische Betriebe sowie Start-ups haben nur sehr begrenzte Finanzierungs- und Darlehenssicherheiten am Markt und sind daher im Vergleich zu großen Firmen eher im Nachteil. Diese Wettbewerbsnachteile sollen durch Garantieprogramme auszugleichen sein. Der Mandatar nimmt die administrativen Aufgaben der Staatsgarantien im Namen und für die Rechnung der verantwortlichen Staatsorgane vor. Sie prüft die Anträge auf Garantien und verwaltet sie nach deren Erteilung im Namen des Gewährträgers.

Sie sind im Unterschied zu den Garantiebanken nicht am Kreditrisiko beteiligt. 2. Das Mandat kann eine private Gesellschaft (z.B. PricewaterhouseCoopers) oder eine öffentlich-rechtliche Einrichtung (z.B. eine Förderbank) sein. Eine Übersicht über alle Garantieprogramme, deren Mandate und Kontaktpersonen bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) in einer Fördersammlung.

Mandate des Bundes: Zusätzlich zu den Exportkreditgarantien (besser bekannt als Hermesdeckungen) für den Aussenhandel und für direkte Beteiligungen von deutschen Firmen im Auslande werden über Mandatäre oder Garantiebanken für Anlagen in der Bundesrepublik ausgegeben. „Kleinere Garantien“ – in der Regel bis zu EUR 1,25 Millionen EUR, bei der Bürgschaftsbank Sachsens bis zu EUR 2 Millionen[1] – werden von Garantiebanken ausgestellt, die vom Staat und dem betreffenden Bundesland garantiert werden.

Staatsgarantien werden in der Regel über Mandate erteilt und umfassen Garantieanforderungen, die über die Garantien der staatlichen Garantiebanken hinausgehen. In den neuen Bundesländern werden darüberhinaus unter Eingliederung von parallelen Staatsgarantien im Zuge des Bundesgarantieprogramms „Großgarantien“ ab 10 Mio. EUR abgegeben. Die Gewährung einer (öffentlichen) Ausfallgarantie schafft ein Dreiecksverhältnis zwischen der Hausbank, dem Darlehensnehmer und dem Garantiegeber.

Bei der Bürgschaft handelt es sich um eine Zusatzgarantie, die sich auf einen bestimmten Darlehensvertrag zwischen der Hausbank und dem Darlehensnehmer stützt. Die Bürgschaft entbindet diesen nicht von seiner Rückzahlungspflicht. Die Garantie soll das Kreditrisiko der BayernLB absichern. Allein die Hausbank nimmt die Geldverleihung (Auszahlung der Mittel) vor und gibt das Darlehen je nach Grad der Bürgschaft an den Avalgeber ab.

Die Garantiequote in der Bundesrepublik liegt in der Regel bei bis zu 80 %, so dass zumindest 20 % des Exposures oder des Ausfallrisikos bei der Hausbank ungesichert bleiben. Eine Staatsgarantie kann für die Hausbank das Ausfallrisiko reduzieren und damit einen Anreiz für die Gewährung weiterer Darlehen an andere Darlehensnehmer auslösen.

Durch die Reduzierung des Ausfallrisikos muss die BayernLB entsprechend den Eigenmittelanforderungen (Basel II) weniger Eigenmittel anlegten. Die Risikoverteilung zwischen dem Kreditinstitut und dem Garantiegeber kann zu einer doppelten Prüfung führen. Verfügen Banken und Garantiegeber gemeinsam über mehr Informationen, können die Asymmetrien der Informationen und damit die Kreditvergabe verringert werden. Anders als bei der Garantie auf erstes Anfordern bezahlt der Garantiegeber erst dann, wenn der Verlust feststeht.

Die Verzugszinsen werden in der Regel durch Gebühren ausgeglichen, die bei Beantragung einer Garantie und während der Dauer anfallen und von der Hausbank oder dem Darlehensnehmer zu zahlen sind. Der Darlehensnehmer kann aus der Perspektive des Darlehensnehmers auf Bankkredite zugreifen, die er ohne Garantie nicht haben kann. Abhängig davon, wie Kreditinstitute die Garantieverzinsung senken und wie Gebühren zu zahlen sind, können erhöhte Finanzierungsaufwendungen oder eine Verringerung der Finanzierungsbelastung aufkommen.

Im Regelfall entstehen dem Darlehensnehmer bei der Gewährung der Garantien Mehrkosten. Garantiebanken gewährleisten auch die Beteiligung der mittelständigen Beteiligungen (MBG) an kleinen und mittleren Betrieben im Sinne der EU-Definition. Für die Gewährung von Krediten an kleine und mittelständische Betriebe gibt es im Wesentlichen zwei Verfahren: das Standardverfahren und das Garantie-ohne-Bank-Programm (BoB).

Die Vergabeverfahren bei den jeweiligen Garantiebanken sind jedoch in den Ländern unterschiedlich und die jeweiligen Garantiebanken arbeiten mit den Landesförderinstituten (wie in Berlin) zusammen. In der Regel kontaktiert die Bank die Garantiegeberbank, wenn sie in der Regel zur Kreditvergabe vorbereitet ist, aber nicht ausreicht. Die Garantiebank überprüft dann selbständig das Projekt.

Ist sie zur Übernahme einer Garantie berechtigt, wird der Auftrag dem Garantieausschuss zur Genehmigung unterbreitet. Neben den Repräsentanten der Garantiebanken gehören diesem Gremium Repräsentanten der Kreditinstitute, Handelskammern und Vereine sowie der Landwirtschafts- und Finanzministerien an, die ein Mitspracherecht haben. Wenn die Bürgschaft genehmigt ist, können die Kontrakte erstellt und das Darlehen mit Bürgschaft von der Garantiebank gewährt werden.

Im Bürgschaft- ohne-Bank-Programm reicht der Darlehensnehmer zunächst den entsprechenden Auftrag ein. Das Bürgschaftsinstitut überprüft den Auftrag und reicht ihn beim Garantieausschuss ein. Wenn die Bürgschaft dort genehmigt wird, bekommt der potenzielle Darlehensnehmer ein Dokument, mit dem er sich an eine Wohnungsbank wenden und einen Darlehensantrag einreichen kann. Im Regelfall wird dieses Vorgehen nur bei kleineren Garantien angewandt.

Bei der Beantragung einer Bürgschaft müssen die Kreditinstitute zunächst eine schriftliche Begründung der Erforderlichkeit vorlegen, die von den Garantiegebern und dem Kunden überprüft wird. Danach erfolgt eine Bewertung der wirtschaftlichen Eignung durch die Garantiegeber und der Rentabilität durch den Auftraggeber. Beauftragter für dieses Garantieprogramm ist die Firma Price WaterhouseCoopers AG. Wenn eine Bürgschaft übernommen wird und die Kreditinstitute der Refinanzierung zustimmen, begleiten die Mandatare die Kredite während der Darlehensgarantie.

Die Garantien werden aber auch von den zuständigen Behörden selbstständig ausgestellt und administriert. Als Kreditsicherheit bedeuten Staatsgarantien, staatliche Ausfallgarantien bzw. staatliche Rückgarantien, dass die ihnen zugrundeliegenden Darlehen nicht durch Eigenmittel der Institute besichert werden müssen, da sie nicht durch „Zero Crediting“ gemäß Artikel 214 f. abgesichert werden müssen. Avalbanken als Mittel zur Bewältigung der Kreditvergabe in Deuschland?

Ein empirisches Gutachten in Potsdam und Potsdam. ibidem-Verlag, Stgt. 2008, IBN 978-3-89821-878-878-8 (Frankfurter Schriften zu Banken und Finanzen 7). Die Staatsbürgschaften und Kreditbürgschaften. Rechtliche Grundlagen, erklärt für Banken, Genehmigungsbehörden, Darlehensnehmer und deren Betreuer.

Leave a Reply

Your email address will not be published.

Ja, auch diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz