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Bürgschaft Autokauf Vorlage

Wenn‘ s nicht anders geht, dann mit Bürgen. Denn dem Autokauf steht nichts mehr im Wege. Als Garant muss er durch Vorlage eines entsprechenden Nachweises nachgewiesen werden. Häufig beginnt es damit, dass man eine Haftung für einen Kreditvertrag, einen Autokauf, ein Leasinggeschäft, eine Mietgarantie o.ä. übernimmt. Dieselbe Bank, die auch den Kredit vergibt, dann ist vielleicht nicht einmal diese Vorlage notwendig.

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Als meine Mutter als Garantin für ihren eigenen Bruder (meinen Schwager) ein Fahrzeug kaufte (Opel Corsa). Er wohnt seit einigen Wochen im Wagen, da er keinen ständigen Wohnort hat, Hartz IV erhält und die Rate seit einigen Wochen nicht bezahlt hat. Sogar die Autoversicherung hat er nicht bezahlt und um ein Entfernen der Aufkleber zu verhindern, hat sie diese noch einmal bezahlt.

Jetzt zu meiner Frage: Damit meine Schwägerin nicht aus der Garantie herauskommt, sind sie und ich schon dabei! Da sie aber für alles zahlt, was hat sie ein Anrecht auf das Fahrzeug. Man hat als Garant Verpflichtungen, aber sicher auch Recht. Darf sie ihrem Jungen das Fahrzeug abnehmen? Vielleicht eine Rückholung mit der Hausbank oder dem Automobilhändler ausmachen?

Rechtliche Unterlagen einzeln, billig und rechtsverbindlich. Zitat: Kann sie ihrem Kind das Fahrzeug mitnehmen? Der Besitzer des Autos ist der Sohne. Diese kann sie für die Rückerstattung der Bürgschaftszahlungen beanspruchen, aber selbst dort ist es unmöglich, in die Hosentasche eines Mannes zu gelangen. Wahrscheinlich wird er das Fahrzeug nicht zurückgeben müssen, wenn es nur ein Rostkübel ist. Zitat: Oder vielleicht eine Rückgabe mit der Hausbank oder dem Händler absprechen?

Nein, da sie keine Vertragspartei ist. Zitat: Zuerst einmal hast du nur ein gewisses Wagnis. Gewöhnlich muss der Garant (nur) bei Konkurs des Vertragspartners eingreifen, da „insolvent“ öfter ist als „zahlungsunwillig“. Dann gibt es natürlich nichts, was der Garant wegen des Konkurses zurückverlangen kann….

„der garantiert, dass er erwürgt wird….“ Verpflichtung: Der Garantiegeber kann bei Verzug des tatsächlichen Geschäftspartners aufkommen. Rechts: Der Garant kann dann von der Schuldnerin einen Rücktritt verlangen, der aufgrund der fehlenden finanziellen Mittel fehlschlägt. Nein, Sie können sie nur durch eine gerichtliche Entscheidung erhalten. Zitat: Oder vielleicht eine Abholung mit der Hausbank oder dem Automobilhändler aushandeln?

Sie ist auch kein Vertragspartei der Banken oder Autohäuser in Bezug auf das Fahrzeug. Auch für die Banken und Autohäuser gibt es keine Rechtsgrundlage für eine Verwertung, da der Auftrag noch vom Garantiegeber ausgeführt wird (im Sinne einer Bürgschaft). „Auf § 774 BGB wurde hier bereits zu Recht verwiesen, nach dem der Vergütungsanspruch des Veräußerers gegen den Erwerber auf den Garantiegeber übertragen wird.

Der Bürge kann dann vom Kunden die Bezahlung einfordern. Der Bürge kann den Erwerber jedoch im Falle der Zahlungsunfähigkeit grundsätzlich belangen und sein Eigentum, z.B. das Fahrzeug, beschlagnahmen. Ich habe den Anschein, dass es von Beginn an offensichtlich war, dass der Bürge in die Pflicht genommen wird.

Dies wird auch durch das Benehmen des Bürgen mit der Versicherungsgesellschaft unterstützt („…. diese Aufwendungen sind wieder gedeckt. Die ganze Sache erscheint mir wie ein „Geschenk“ an den Jungen, über das sich der Bürge später verärgert, weil der Junge wenig Dankbarkeit ausstrahlt. Gesetzlich gibt es Forderungen gegen den Jungen, aber sie sind nicht wert.

Ökonomisch kann man sich auf einen „Totalschaden“ vorbereiten, weil man eventuell durch unmittelbare Bezahlung des gesamten Kaufpreises etwas herabsetzen kann (allerdings sind die Darlehenszinsen beim Autokauf in der Regel nicht hoch; „0.0% Finanzierung“ . Man sollte den Jungen auf andere Art und Weisen als mit Geldern versorgen, auch wenn man nicht mehr aus der Garantienummer herauskommt.

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